Grundsatzerklärung zum Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit der Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bekennt sich die W. Markgraf GmbH & Co KG zur Achtung der Menschenrechte im eigenen Unternehmensbereich und trägt dafür Sorge, dass die Menschenrechte bei unmittelbaren Zulieferern beachtet und eingehalten werden.

Die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte ist für uns ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung, unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung und seit jeher von zentraler Bedeutung.

So war unser Unternehmen im Mai 1996 eines der Gründungsmitglieder des EMB-Wertemanagement Bau e.V. und hat seit Anfang an den Status eines auditierten EMB-Mitglieds.

Als Mitglied dieses wertebasierten Compliance Management Systems für den Baubereich sind wir bereits jetzt schon verpflichtet, Mindeststandards, wie sich diese aus der EMB-Satzung, der EMB-Auditrichtlinie und dem EMB-Auditfragebogen ergeben, einzuhalten. Das EMB-Wertemanagement Bau verfolgt nicht nur eine Compliance-Strategie, sondern ist ein umfassendes wertebasiertes Managementkonzept. Es ist ein Instrument, um nach außen und nach innen zu signalisieren – und das auch zu dokumentieren –, dass sich das Unternehmen gegenüber allen am Bauprozess Beteiligten rechtstreu, integer und fair verhalten will. Das EMB-Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um dies auch zu erreichen. Hierzu zählt u. a. auch die Beachtung der zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie der acht sog. Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Partnerschaftliches Bauen auf Augenhöhe mit allen Beteiligten ist unsere Überzeugung und basiert auf unserer werteorientierten Haltung, die mit einem Wertemanagementsystem im Unternehmen fest verankert ist. Gelebte Transparenz, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ansprechpartner vor Ort sind für uns starker Ausdruck dieser Partnerschaft.

Unsere Werte bestimmen unser tägliches Handeln mit Partnern, Kunden und Mitarbeitenden. Sie geben uns ein gemeinsames Verständnis und lassen unseren Leitspruch „MITEINANDER BAUEN“ lebendig werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung nach Maßgabe der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird von der Geschäftsführung der W. Markgraf GmbH & Co KG als zentrales unternehmerisches Handeln gesteuert. Das Anliegen der Geschäftsführung ist es, durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten, für die Umsetzung der Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu sorgen und das Thema im Risikomanagement zu verankern.

Unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere Wertschöpfungsketten, insbesondere auch unsere Lieferketten. Dabei versteht die W. Markgraf GmbH & Co KG den Begriff des Lieferanten und Zulieferers allumfassend. Es sind sowohl Lieferanten von Baustoffen als auch Nachunternehmer und Planer dazu angehalten, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten und etwaige Missstände zu adressieren.

Die vollständige Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  
Die W. Markgraf GmbH & Co. KG hält ein geeignetes und transparentes Hinweisgebersystem vor, welches geeignet ist, interne oder - entlang der gesamten Lieferketten - externe menschenrechtliche Verstöße aufzudecken oder Vorwürfen hierüber nachzugehen. Eingaben hierzu können Sie an lieferkettenhinweis@markgraf-bau.de tätigen.